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Felix Baumer
Rechtsanwalt
"Auch bei einfachen Unfallsachen ist ein Rechtsanwalt von Anfang an als erforderlich anzusehen.
Es ist geradezu fahrlässig, einen Schaden ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."
(vgl. OLG Frankfurt a.M. 2.12.14, 22 U 171/13)
Die Kosten für den Rechtsanwalt trägt grundsätzlich der Schädiger!
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